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Viele Ärzte schließen keine Berufshaftpflicht ab. Für die Patienten heißt das: Je schwerwiegender der Behandlungsfehler ist, umso weniger können solche Ärzte den Schaden bezahlen.
Dabei sind Ärzte, die fest in einem Krankenhaus arbeiten, sozialversicherungspflichtig – laut dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Ein Patient kann nicht prüfen, ob der behandelnde Arzt eine Haftpflicht abgeschlossen hat – es gibt kein öffentliches Melderegister. Ärzte sind zwar verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, doch dies wird kaum kontrolliert. Da eine solche Versicherung mehrere zehntausend Euro kosten kann, zum Beispiel bei Chirugen, sparen manche Mediziner diese teuren Beiträge.
Bei einem Behandlungsfehler ist der Arzt zwar verpflichtet, zu zahlen. Gehen die Betroffenen indessen vor Gericht, ziehen sich die Verfahren bisweilen Jahre hin, in denen die Geschädigten in den finanziellen Ruin schlittern können, zum Beispiel, weil sie arbeitsunfähig sind oder teure Therapien erst einmal selbst zahlen müssen.Bislang haben die Patienten dazu keinen generellen Rechtsschutz.
Je gravierender die Behandlungsfehler sind, und je höher das Schmerzensgeld, desto größer ist das Risiko, dass der Arzt nach dem Schuldspruch privat nicht zahlen kann. Mehr noch: Die Opfer müssen Anwälte, Gutachten und Nachbehandlungen selbst tragen. Eine Kontrolle der Ärztekammern, ob Ärzte eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, ist also längst überfällig. (Dr. Utz Anhalt)
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